Jede Einrichtung hat eigene Pflegesätze, die mit dem Träger der Einrichtung– unter Einbeziehung des Heimbeirates-, dem jeweiligen Sozialhilfeträger und den Pflegekassen ausgehandelt werden. 

Die Preise der Einrichtungen können unter www.aok-pflegeheimnavigator.de eingesehen werden.

Der Pflegesatz setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

Allgemeine Pflegeleistungen

Kosten für die Grund- und Behandlungspflege, sowie die soziale Betreuung. Die Vergütung für die Pflegekosten ist je nach dem Pflegebedarf des Pflegebedürftigen in drei Pflegeklassen eingeteilt und damit abhängig von seiner Pflegestufe. Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt nach Antragstellung durch die Pflegekasse und basiert auf einem Gutachten des medizinischen Dienstes der Kranken- versicherungen.

Unterkunft und Verpflegung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nicht nach Pflegestufen unter- schieden. Bei jedem Heimbewohner wird der gleiche Betrag zugrunde gelegt. Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden wird dem pflegebedürftigen Menschen ein Betrag von 4,00 € als ersparte Aufwendung pro Pflegetag erstattet.

Investitionskosten

Der Investitionskostensatz wird allen Bewohnern, unabhängig von der Pflegestufe, in gleicher Höhe berechnet. Das Entgelt für betriebsnotwendige Investitionsauf- wendungen wird ausschließlich zwischen dem Träger der Einrichtung und dem örtlichen Sozialhilfeträger vereinbart.

Ausbildungszuschlag

Die Kosten der Ausbildungsvergütung richten sich nach § 82 a Abs. 2 SGB XI und werden als Ausbildungszuschlag zu den geltenden Pflegesätzen ausgewiesen.

         

Unsere Vergütungssätze ab 01.01.2012

(gem. §95 SGB XI und § 93 BSHG )

Pflegestufe  0 Pflegestufe
I
Pflegestufe
II
Pflegestufe  III
Pflege

23,26 €

33,23 € 46,52 € 59,82 €
Ausbildungszuschlag 1,15 € 1,15 € 1,15 €      1,15 €
Unterkunft 8,44 € 8,44 € 8,44 € 8,44 €
Verpflegung

5,62 €

5,62 €

5,62 €

 5,62 €

Investitionskosten

10,95 €

  10,95 €

  10,95 €

 10,95 €

Tagessatz 49,42 € 59,39 € 72,68 € 85,98 €
Monatliche Kosten (31 Tage) 1.532,02 € 1.841,09 € 2.253,08 € 2.665,38 €
Übernahme durch die Pflegekasse 1.023,00 € 1.279,00 € 1.550,00 €
Kosten des Bewohners mtl. (31 Tage) 1532,02 € 818,09 € 974,08 € 1115,38 €
         
Die Pflegesätze der Kurzzeitpflege entsprechen den Pflegesätzen der Dauerpflege.

Wie dieser Betrag finanziert wird, ist abhängig von der persönlichen Situation der zu pflegenden Person. Quelle können die Rente, Vermögen oder Unterstützung durch die Angehörigen sein. Reichen diese Mittel nicht aus, besteht in Deutschland Anspruch auf Hilfe zur Pflege als Leistung der Sozialhilfe – www.landkreis-limburg-weilburg.de - .